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Dauerhafter Erlass zu Tiertransporten in Drittländer

IGW 2017

Das Agrarministerium in Schleswig-Holstein hat einen Kriterienkatalog für Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten erarbeitet. Dieser soll den Amtstierärzten mehr Sicherheit bei Genehmigungen bieten.

„Einen dauerhaften, strengen und rechtssicheren Kriterienkatalog“ hat das Landwirtschaftsministerium in Kiel nach Aussage von Ressortchef Jan Philipp Albrecht am Freitag vorgelegt. Er bezieht sich auf Genehmigungen von Langstreckentransporten von Tieren in Länder außerhalb der EU. Der neue Erlass tritt an die Stelle eines zeitweisen Stopps für solche Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten (siehe Kasten), den das Kieler Ministerium am 25. Februar für den Zeitraum von vier Wochen verhängt hatte.

Die neue Richtschnur knüpft die Genehmigung von Tiertransporten an bestimmte Bedingungen wie die Führung eines Fahrtenbuchs bis zum Bestimmungsort der Tiere. Diese Fahrtenbücher sollen außerdem nach dem Transport kontrolliert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Transporte auch während der Beförderung der Tiere kontrolliert werden können, teilt das Agrarministerium in Schleswig-Holstein weiter mit. Es soll für jeden Tiertransport in diese Destinationen Notfallpläne geben. Darüber hinaus fordern die zuständigen Behörden Bestätigungen über Versorgungsstationen in Drittländern ein.

Zentrale Meldestelle für Tierschutzverstöße

Hinweise auf mutmaßliche Verstöße gegen den Tierschutz beim Transport oder an Um- oder Entladestationen sollen an eine zentrale Meldestelle fließen und überprüft werden. So will das Ministerium in Kiel sicherstellen, dass die zuständigen Veterinäre bei den Kreisbehörden schnell informiert werden und die Kriterien des Erlasses laufend angepasst werden können.  

Diese Drittstaaten sind betroffen

Der neue, dauerhafte Erlass zielt auf Tiertransporte in folgende Drittländer der EU ab: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmeinstan und Usbekistan. Transportiert werden vorwiegend Zuchtrinder.

„Mit diesen detaillierten Anweisungen geben wir den Kreisveterinärinnen und –veterinären die nötige Sicherheit bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tiertransporten und der Erteilung von Vorlaufattesten“, sagte Agrarminister Albrecht. Er betonte zudem, dass der Schutz von Tieren für die Landesregierung in Schleswig-Holstein „gerade bei Transporten in die benannten Drittstaaten“ einen „herausgehobenen Stellenwert“ habe. „Transporte dürfen nicht genehmigt werden, wenn diese Anforderungen nicht nachgewiesen werden oder gar konkrete Hinweise auf tierquälerische Bedingungen vorliegen.“

Antrag auf der AMK im April

Vor der Agrarministerkonferenz (AMK) am 11. und 12. April im pfälzischen Landau will das Bundeslandwirtschaftsministerium das Thema Tiertransporte auf einem Bund-Länder-Gespräch erörtern. Minister Albrecht kündigte am Freitag einen „umfangreichen Antrag“ auf der AMK an, in dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, sich für „verbesserte EU-weite Transportbedingungen“ einzusetzen.

 

von Stefanie Pionke

Montag, 25. März 2019

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